der X., Rekurrentin, gegen den Entscheid des Kreispräsidenten Klosters vom 22. September 2010, mitgeteilt am 23. September 2010, in Sachen des Nachlasses der A., betreffend Erbbescheinigung/Honorar der Erbenvertreterin/Erbschaftsverwalterin, wird nach Einsichtnahme in den Rekurs vom 23. November 2010 samt mitgereichten Akten sowie nach Feststellung und in Erwägung,