Indessen liegen auch keine anderweitigen Dokumente im Recht, aufgrund welcher diese Behauptung als offenkundig falsch zu bezeichnen wäre. Insbesondere vermag der Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2005 daran nichts zu ändern, datiert dieser doch vom 11. Dezember 2006 (KB 16), mithin rund 1 ½ Jahre nach Unterzeichnung des Escrow-Vertrags. Unverständlich ist sodann die Aussage des Rekurrenten, wonach nicht vorstellbar sei, was er als Beleg für die Kenntnis von L. über den Escrow-Vertrag noch hätte produzieren können.