dass sich der Rekurrent oder eine seiner Beteiligungsgesellschaften im Zusammenhang mit der Wertberichtigung eines Darlehens von Fr. 176.1 Mio. auf Fr. 10'000.--, dessen Übernahme durch die I. AG im Dezember 2006 gegenüber der J. AG und der buchhalterischen Erfassung dieses Vorgangs widerrechtlich verhalten hat und, (b.) dass sich der Rekurrent oder eine seiner Beteiligungsgesellschaften im Zusammenhang mit der B.ierung von Finanzanlagen über Fr. 224 Mio. in der von der Revisionsstelle K. am 26. August 2008 testierten Bilanz der I. AG unrechtmässig verhalten hat.