ZPO) sinngemäss. Hingegen ist der Einzelrichter in der Beweiswürdigung frei (Art. 12 Abs. 3 EGzZGB). Der Rekurs von C. vom 6. Oktober 2010 gegen das Urteil des Bezirksgerichtspräsidiums Plessur vom 25. August 2010, mitgeteilt am 15. Seite 7 — 18 September 2010, wurde frist- und formgerecht eingereicht, so dass darauf eingetreten werden kann.