Seite 6 — 18 Anhörung der Gegenpartei aufschiebende Wirkung zu gewähren sowie das mit superprovisorischer Verfügung des Bezirksgerichtspräsidenten Plessur vom 27. Juli 2007 ausgesprochene Publikationsverbot bis dahin aufrecht zu erhalten - unter ausformulierter Strafandrohung des Art. 292 StGB im Unterlassungsfall. Mit Verfügung vom 13. Oktober 2010 hiess der Kantonsgerichtspräsident das Gesuch gut.