b. dass sich der Gesuchsteller oder eine seiner Beteiligungsgesellschaften im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Finanzanlagen über CHF 224 Mio. in der von der Revisionsstelle K. am 26. August 2008 testierten Bilanz der I. AG unrechtmässig verhalten hat. 2. C. erhält eine Frist von 20 Tagen, um die Unterlassungsklage bezüglich des angeordneten Publikationsverbotes einzureichen. Wird