D. Mit Urteil vom 25. August 2010, mitgeteilt am 15. September 2010, erkannte das Bezirksgerichtspräsidium Plessur wie folgt: „1. Das Gesuch von C. wird teilweise gutgeheissen, die superprovisorische Verfügung des Bezirksgerichtspräsidiums vom 27. Juli 2010 aufgehoben und was folgt angeordnet: Der A. AG ist es unter Androhung der Bestrafung gemäss Art.