292 StGB im Widerhandlungsfall. 2. Das als superprovisorische Massnahme zu verfügende Verbot sei der Gesuchsgegnerin vorab per Telefax auf _ mitzuteilen. 3. Unter gerichtlicher und aussergerichtlicher Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWSt) zulasten der Gesuchsgegnerin.“ C.1. Mit Verfügung vom 27. Juli 2010 gab das Bezirksgerichtspräsidium Plessur dem superprovisorischen Gesuch statt und forderte die A. AG auf, bis zum 17. August 2010 zur begehrten vorsorglichen Massnahme Stellung zu nehmen.