partiarischen Darlehen, das zum Erwerb der O. verwendet und gemäss Verwaltungsratsbeschluss vom 18. Dezember 2006/11. Mai 2007 mit CHF 10 Millionen eingebucht wurde, unrechtmässig verhalten hat, - dass sich der Gesuchsteller oder eine seiner Beteiligungsgesellschaften im Zusammenhang mit einer Zahlung vom 7. Juli 2005 über CHF 1,15 Mio. zugunsten des Betreibungsund Konkursamtes Y. vom Gemeinschaftskonto L. u/o C. Nr. _ unrechtmässig verhalten hat, alles unter Androhung der Bestrafung nach Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall.