Dieser Betrag liegt nur Fr. 300.-- über seinem Existenzminimum. Berücksichtigt man ausserdem, dass der Ehemann für die Monate März und April 2009 die Krankenkassenprämien für die gesamte Familie bezahlt hat, so wäre er gar nicht in der Lage gewesen, zusätzlich noch Unterhaltszahlungen zu leisten. Somit kann festgehalten werden, dass der Ehemann der Ehefrau für die Monate März und April 2009 keine Unterhaltszahlungen zu tätigen hat.