Während die Ehefrau behauptet, anfangs März ausgezogen zu sein, führt der Ehemann aus, sie sei erst Ende März zu ihrer Mutter gezogen. Da die Ehefrau jedoch in dieser Zeitspanne bei ihrer Mutter gewohnt hat, ist davon auszugehen, dass Y. in den ein oder zwei Monaten keine grosse Auslagen - insbesondere nicht höhere Auslagen als ihr eigenes Einkommen - hat tätigen müssen. Kommt hinzu, dass X. im Monat April 2009 lediglich ein Einkommen von Fr. 3'120.-- erzielt hat. Dieser Betrag liegt nur Fr. 300.-- über seinem Existenzminimum.