Der Ertrag beläuft sich auf Fr. 58’786.90 (Fr. 58'764.90 + Fr. 185.90). Demnach beträgt der massgebliche Gewinn Fr. 5'946.90 (Fr. 58’786.90 – Fr. 52'840.--), das heisst umgerechnet auf den Monat Fr. 495.75. Sodann gilt es zu beachten, dass die Büromiete mit einem Betrag von Fr. 4'100.-- als Aufwand in der Erfolgsrechnung aufgeführt wird. Das Büro befindet sich in der von der Ehefrau bewohnten Stockwerkeigentumseinheit. Werden aber in der Grundbedarfsrechnung der Ehefrau die vollen Hypothekarzinsen angerechnet, so geht es nicht an, dass ein Teil dieser Kosten zusätzlich auch als Aufwand in der Erfolgsrechnung berücksichtigt werden.