Damit sei von effektiven Einkünften von Fr. 1'725.-- auszugehen. Dieser Argumentation kann nur zum Teil gefolgt werden. Bei Konsultation der Jahresrechnung 2009 stellt man tatsächlich fest, dass der Eigenverbrauch von Fr. 9'008.-- in der Erfolgsrechnung enthalten ist. Es ist davon auszugehen, dass die Ehefrau die entsprechenden Produkte zum Einstandspreis bezogen hat. Daraus folgt jedoch, dass die Summe von Fr. 9'008.-- nicht nur beim Ertrag, sondern auch beim Aufwand (Wareneinkauf) entsprechend in Abzug zu bringen ist (Fr. 61'848.-- minus Fr. 9’008.--), was den Betrag von Fr. 52'840.-- (Totalsumme Aufwand) ergibt. Der Ertrag beläuft sich auf Fr. 58’786.90 (Fr. 58'764.90 + Fr. 185.90).