Somit hat X. von Mai bis November 2009 Fr. 17'251.95 Arbeitslosengelder und Fr. 20'038.40 von der E. erhalten. Gesamthaft erzielte er in der Zeitspanne von 7 Monaten Fr. 37'290.35, monatlich demnach Fr. 5'327.20. Subtrahiert man von diesem Betrag die Kinderzulagen in der Höhe von Fr. 440.--, so erwirtschaftete der Ehemann im Jahr 2009 ein durchschnittliches Nettoeinkommen von Fr. 4'887.20 (ohne Kinderzulagen). d) Die Vorinstanz hat der Ehefrau ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 2000.-- angerechnet. Gemäss Lohnausweis der G. erhält die Ehefrau einen Hauswartslohn pro Monat von brutto Fr. 700.-- und netto Fr. 657.65 (ERZ 10 29,