Bei der Krankenkasse ist im Weiteren auch bei der Ehefrau lediglich die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung zu beachten. Diese Kosten belaufen sich auf Fr. 258.40 (ERZ 10 29, act. 01/6). Wie bereits ausgeführt, hat jeder Ehegatte für das Jahr 2009 Prämienverbilligungen im Umfang von rund Fr. 1'009.- - erhalten (Fr. 2'018.-- : 2). Monatlich ergibt dies eine Prämienverbilligung von Fr. 84.-- (1’009.-- :12). Y. sind demnach Krankenkassenkosten im Umfang von Fr. 174.-- anzurechnen. Die monatlichen Krankenkassenprämien für die Töchter B. und C. betragen je Fr. 62.80 (ERZ 10 29, act. 01/8).