Somit haben beide Ehegatten für den Zeitraum der letzten zwei Jahre je denselben Betrag erhalten, weshalb es sich nicht rechtfertigt, die ausbezahlten Zusatzbeiträge für die besagte Zeitspanne an die Wohnkosten anzurechnen. Ob weitere Zahlungen folgen werden, lässt sich den Akten nicht mit Sicherheit entnehmen. Es lässt sich auch nicht voraussagen, ob die fragliche Eigentumswohnung veräussert wird, weshalb von einer Anrechnung der Zusatzbeiträge an die Wohnungskosten abgesehen wird.