68) betragen die Prämienverbilligungen für die beiden Töchter je Fr. 768.-- (monatlich Fr. 64.--), gesamthaft somit Fr. 1'536.--. Subtrahiert man vom Betrag von Fr. 3'554.-- die Prämieverbilligungen für B. und C. von Fr. 1'536.--, ergibt dies Fr. 2’018.--. Jeder Ehegatte hat somit für das Jahr 2009 Prämienverbilligungen im Umfang von rund Fr. 1'009.-- erhalten (Fr. 2'018.-- : 2). Monatlich ergibt dies eine Prämienverbilligung von Fr. 84.-- (1’009.-- :12). Somit ist von der Monatsprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von Fr. 155.-- die Prämienverbilligung im Umfang von Fr. 84.-- zu subtrahieren, womit der effektiv zu leistende Betrag Fr. 71.-- ausmacht.