Nr. 68 des Gesuchsgegners vor Vorinstanz), hat die Familie X.Y. für das Jahr 2009 Prämienverbilligungen im Umfang von Fr. 3’554.-- erhalten; die erste Rate Ende März in Höhe von Fr. 1'777.10 und eine zweite Rate Ende Juli von Fr. 1'776.90, total Fr. 3'554.--. Seit Juli 2009 bezahlt die Ehefrau für sich und die beiden Kinder die Krankenkassenbeiträge selber. Bis und mit Juni 2009 ist der Ehemann dafür aufgekommen. Die erste Rate der Prämienverbilligungen von Fr. 1'777.10 liess X. denn auch seinem Konto gutschreiben. Gemäss erwähnter Beilage (act. 68) betragen die Prämienverbilligungen für die beiden Töchter je Fr. 768.-- (monatlich Fr. 64.--), gesamthaft somit Fr. 1'536.--.