Seite 8 — 20 einzubeziehen. Als Zuschlag zum monatlichen Grundbetrag sind die monatlichen Krankenkassenprämien gemäss KVG zu beachten. Abzustellen ist auf die effektiv bezahlten Prämien. Prämien für die freiwilligen Zusatzversicherungen gemäss VVG sind bei der Berechnung des familienrechtlichen Existenzminimums nicht zu berücksichtigen. Freiwillige Zusatzversicherungen können aus dem Grundbetrag oder einem allfälligen Anteil am Überschuss bezahlt werden (vgl. Jann Six, Eheschutz, Bern 2008, N 2.108 S. 73 mit weiteren Hinweisen).