mit Fr. 196.-- zu veranschlagen. Die Versicherungskosten für das Auto und die Beiträge an die Mobiliarversicherung würden Fr. 230.-- pro Monat betragen. Für die Prämie seiner Lebensversicherung bezahle er Fr. 30.--. In Abweichung zum Vorderrichter sind die Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums vom 18. August 2009 zu beachten. Demnach beträgt der Grundbetrag für einen alleinstehenden Schuldner Fr. 1'200.- -. Nebst den Kosten für die Wohnungsmiete von Fr. 802.-- pro Monat (vgl. ERZ 10 20, act. 01/ 5), sind, wie noch auszuführen sein wird, auch die Kosten für den unterirdischen Autoabstellplatz von Fr. 123.-- pro Monat in die Berechnung