a) Das Bezirksgerichtspräsidium Plessur ging im Falle von X. von einem Grundbedarf von Fr. 2'400.-- aus. Dieser setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag von Fr. 1'100.--, Wohnkosten von Fr. 850.--, Krankenkasse Fr. 250.--, Telecom, Mobiliar Fr. 100.--, Steuern Fr. 100.--. X. macht nun geltend, dieser Minimalbedarf sei nicht mehr aktuell. Die Krankenkassenprämien würden Fr. 272.50 betragen. Auch sei er auf ein Auto angewiesen, wie aus der bei den Akten liegenden Bestätigung der E. ersichtlich sei. Hierfür sei ein monatlicher Betrag von Fr. 300.-- zu berücksichtigen. Die Steuern würden sich gemäss provisorischer Rechnung auf Fr. 140.-- pro Monat belaufen. Die Ausgaben für Telecom/TV seien