b) Der Ehemann sei zu verpflichten, der Ehefrau/Kindern ab April 2009 monatliche, auf den ersten jeden Monats im voraus zahlbare Unterhaltsbeiträge von Fr. 2'600.-- (für die Kinder je Fr. 700.-- für die Ehefrau Fr. 1'200.--), zuzüglich allfälliger gesetzlicher und vertraglicher Kinderzulagen zu bezahlen.