Die Gütertrennung wird mit Wirkung ab 11. April 2009 angeordnet. 6. Ziff. 13 der Eheschutzverfügung vom 15./19. Juni 2009 betreffend Kosten- und Entschädigungsfolge wird aufgehoben. Die Kosten des Eheschutzverfahrens von Fr. 3'321.-- (Gerichtsgebühren Fr. 1'500.--, Schreibgebühren Fr. 580.-- Bargebühren Fr. 1'241.-- [inkl. Gutachten KJPD]) gehen zu 2/3 (Fr. 2'214.--) zu Lasten des Ehemannes und zu 1/3 (Fr. 1'107.--) zu Lasten der Ehefrau. Da beide Parteien mit einer Bewilligung zur unentgeltlichen Rechtspflege prozessieren, werden die Kosten der Stadt A. in Rechnung gestellt.