I. Mit Verfügung vom 8. Januar 2010, mitgeteilt am 8. Januar 2010 erkannte das Bezirksgerichtspräsidium Plessur: „1. Die Eheschutzverfügung vom 15./19. Juni 2009 bleibt in Kraft. 2. a) Ziffer 4 der Eheschutzverfügung vom 15./19. Juni 2009 wird aufgehoben, und der Ehemann wird verpflichtet, für den Monat März 2009 Unterhaltsbeiträge von Fr. 1'000.-- (für die Kinder je Fr. 450.-- und für die Ehefrau Fr. 100.--)zuzüglich allfälliger gesetzlicher und vertraglicher Kinderzulagen zu bezahlen.