H. Mit Verfügung vom 28. August 2009, mitgeteilt am 31. August 2009, erkannte der Einzelrichter in Zivilsachen des Kantonsgerichts von Graubünden: „1. Das Rekursverfahren ERZ 09 166 wird bis auf Weiteres sistiert. 2. Die Akten werden im Sinne der Erwägungen an das Bezirksgerichtspräsidium Plessur zurückgewiesen. Seite 4 — 20 3. Die Kosten bleiben bei der Prozedur.“