Die Unterhaltsverpflichtung sei auf der Basis des Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik zu indexieren. Die Unterhaltsbeiträge seien jährlich auf den 1. Januar, erstmals auf den 1. Januar 2010 nach Massgabe des Indexstandes per November des Vorjahres anzupassen und zwar nach folgender Formel: neuer UB = alter UB x neuer Index alter Index (Basis Mai 2000 = 100 Punkte) 2.2.2 Es sei mit Wirkung ab 11. April 2009 Gütertrennung anzuordnen.