3. Dem Vater wird das Recht eingeräumt, im Sinne des Gutachtens des KJPD ein Besuchs- und Ferienrecht auszuüben. 4. Der Ehemann wird verpflichtet, ab Mai 2009 bis 31. August 2009 monatlich im voraus zahlbare Unterhaltsbeiträge von CHF 1'000.00 (für die Kinder je CHF 450.00, für die Ehefrau CHF 100.00) zuzüglich allfälliger gesetzlicher und vertraglicher Kinderzulagen zu bezahlen. 5. Den Parteien wird Frist bis 31. Juli 2009 gesetzt zur Einreichung der Belege der aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation inkl. Allfällige Renten- oder ALV-Verfügungen.