F. Mit Verfügung vom 15. Juni 2009, mitgeteilt am 19. Juni 2009, erkannte das Bezirksgerichtspräsidium Plessur wie folgt: „1. Die Eheschutzverfügung vom 16. / 17. April 2009 bleibt in Kraft. 2. Die Kinder B., geboren 08. September 1996, und C., geboren 10. April 2000, werden unter die Obhut der Mutter gestellt. 3. Dem Vater wird das Recht eingeräumt, im Sinne des Gutachtens des KJPD ein Besuchs- und Ferienrecht auszuüben.