C. Mit Verfügung vom 16. April 2009, mitgeteilt am 17. April 2009, erkannte das Bezirksgerichtspräsidium Plessur, dass die Eheleute berechtigt seien getrennt zu leben und X. bis spätestens 15. Mai 2009 die eheliche Wohnung an der D. zu verlassen habe. Im Übrigen wurden die superprovisorischen Begehren abgewiesen. Eine gemeinsame Anhörung wurde auf einen Termin nach dem 28. April 2009 festgesetzt. D. Am 4. Mai 2009 fand eine gemeinsame Anhörung der Parteien vor Bezirksgerichtspräsidium Plessur in Anwesenheit ihrer Rechtsvertreter statt. Mit Verfügung vom 5. Mai 2009, mitgeteilt am 6. Mai 2009, beauftragte das Bezirksgerichtspräsidium Plessur den KJPD Graubünden, ein Gutachten zu