Es wird davon Vormerk genommen, dass die Parteien güterrechtlich auseinandergesetzt sind. h. Im übrigen wird die Ehescheidungskonvention als ganzes gerichtlich genehmigt und dem vorliegenden Urteil als Anhang beigefügt. 3. Die Kosten des Bezirksgerichtspräsidiums Surselva von Fr. 1'500.-- (Gerichtsgebühren Fr. 1'100.--, Schreibgebühren Fr. 400.--) gehen je zur Hälfte zu Lasten der Parteien. Die ausseramtlichen Kosten werden wettgeschlagen.