erzielt; er trägt die Beweislast für eine fehlende oder nicht vollständige Angleichung seines Einkommens an die Teuerung. f. Die Vorsorgeeinrichtung E., Z., Y., welcher B. angeschlossen ist, wird angewiesen, ab dem Konto von B. (Vers. Nr._, Vers. Nr._, AHV-Nr. _) den Betrag von Fr. 7'163.90 auf das Freizügigkeitskonto von A. bei der F., X. (G., Postfach, W., Sitz-Nr. _, Konto-Nr. _) zu überweisen. g. Es wird davon Vormerk genommen, dass die Parteien güterrechtlich auseinandergesetzt sind.