Der Vater wird verpflichtet, an den Unterhalt seiner Kinder C. und D. monatliche im Voraus zahlbare Unterhaltsbeiträge von je Fr. 800.-- zuzüglich allfälliger vertraglicher oder gesetzlicher Kinderzulagen zu bezahlen. Diese Unterhaltspflicht dauert bis zur Mündigkeit der Kinder bzw. darüber hinaus, bis sie ihre Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen haben (Art. 277 ZGB).