Die elterliche Sorge über die Kinder C., _, und D., geboren am _, wird der Mutter zugeteilt. b. Der Vater erhält das Recht, seine Kinder jeweils am ersten Wochenende eines jeden Monats von Freitag, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 19.00 Uhr, zu sich auf Besuch zu nehmen und mit ihnen drei Wochen Ferien im Jahr zu verbringen. Dabei handelt es sich um eine Rahmenregelung im Hinblick auf das Erfordernis einer eindeutigen Regelung.