Der Inhalt der Ehescheidungskonvention wurde mit den Parteien unabhängig voneinander besprochen. Es stellte sich heraus, dass das Scheidungsbegehren und die Vereinbarung auf freiem Willen und reiflicher Überlegung beruhen und die Vereinbarung mit den Anträgen hinsichtlich der Kinder genehmigt werden kann. Die Regelung der Unterhaltsbeiträge basiert dabei auf einem monatlichen Nettoeinkommen des Ehemannes von rund Fr. 5'000.-- und der Ehefrau von Fr. 0.-- (Sozialhilfeempfängerin).