 dass der Kantonspolizist A. in der Folge im Auftrag der Kreis-Vizepräsidentin Fünf Dörfer einen Augenschein vornahm und am 02. Oktober 2009 bestätigte, dass X. tatsächlich einen Scheinwerfer montiert habe, welcher mit einem Bewegungsmelder gekoppelt sei; beim Auslösen würden zwei Scheinwerfer aktiviert, einer über der Garage und einer etwas höher über dem Garten; diese seien grundsätzlich auf den Vorplatz der Garage und den Garten gerichtet; durch die Abstrahlung des Lichts werde jedoch die gesamte Fassade der Nachbarschaft beleuchtet; beim Auslösen des Bewegungsmelders blieben die Scheinwerfer ca. 2 Minuten aktiviert,