betreffend Amtsbefehl (Besitzesstörung), wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 24. September 2010, in die Vernehmlassung des Kreisamtes Fünf Dörfer vom 14. Oktober 2010 samt mitgereichten Verfahrensakten, in die Beschwerdeantwort des Beschwerdegegners vom 28. Oktober 2010 sowie nach Feststellung und in Erwägung,