Seite 3 — 12 Abweisung der Beschwerde. Sie führte aus, gegen die Kündigung vom 28. Juni 2010 am 23. Juli 2010 bei der Schlichtungsbehörde für Mietverhältnisse des Bezirkes E. ein Gesuch betreffend Nichtigkeit einer Kündigung, eventuell Anfechtung einer Kündigung, subeventuell Erstreckung eines Pachtverhältnisses eingereicht zu haben. Seither sei in diesem Verfahren noch nichts gegangen; es sei immer noch rechtshängig.