Die Gesuchstellerin habe die Gesuchsgegnerin wegen ausstehender Pachtzinsen am 28. April 2010 für einen Betrag von insgesamt Fr. 6'000.-- (Fr. 600.-- pro Jahr) gemahnt. Dabei sei der Gesuchsgegnerin für den Fall der Nichtbezahlung innert einer Frist von 60 Tagen die ausserordentliche Kündigung angedroht worden. Am 28. Juni 2010 sei der Gesuchsgegnerin androhungsgemäss per 31. Juli 2010 mit dem amtlichen Formular gekündigt worden.