292 StGB (Busse) anzudrohen. 3. Der Gesuchsgegnerin sei für den Fall der Nichtbefolgung des Amtsbefehls die Vollstreckung durch unmittelbaren Zwang anzudrohen und der Gesuchstellerin sei zu gestatten, nötigenfalls unter Zuhilfenahme von Polizeigewalt die Räumung und Instandsetzung der Liegenschaft auf Kosten der Gesuchsgegnerin zu veranlassen. 4.