19 des Konzessionsvertrages festgehaltenen Rückkaufsrecht Gebrauch. Seit dem Heimfall am 1. Januar 1986 führt die Gemeinde bzw. das Elektrizitätswerk A. der Z. das Kraftwerk selbständig weiter. Bis heute erfolgte keine Widmung zum Gemeingebrauch, sondern die Entwidmung der Schlucht X. dauert bis heute an. Der fragliche Wasserlauf steht somit nicht im Gemein-gebrauch.