Tags darauf erfolgte die Publikation in der Arena Alva. Gegen das Amtsverbotsgesuch reichten die X. GmbH sowie die Y. Einsprachen ein. Nach Einholung der Vernehmlassung bei der Gesuchstellerin erliess der Kreispräsident T. am 20. Mai 2010, mitgeteilt gleichentags, eine Verfügung mit folgendem Wortlaut: „1. Die von der X. GmbH und der Y. gegen das Amtsverbotsgesuch der Z. betreffend des Wasserlaufes der Schlucht X. zwischen der Brücke „Einstieg zur Quelle und Wasserschloss“ und der Zentrale (inkl. Der Anlagen des EW A.) auf den Parzellen Nr. _, _ und _ in der Z., eingereichten Einsprachen werden abgewiesen.