6. Der Grundbedarf ist in einem nächsten Schritt dem Einkommen der Parteien gegenüberzustellen. Dabei sind - wie bereits ausgeführt wurde - aufgrund des variierenden Einkommens und des anzupassenden Grundbedarfs drei unterschiedliche Zeitspannen zu unterscheiden. Verbleibt von den Einkünften der Ehegatten ein Überschuss, so ist dieser angemessen auf die Parteien zu verteilen.