b) Ab dem 1. November 2009 bezog X. keine Taggeldleistungen mehr. Sein Einkommen besteht daher seit diesem Zeitpunkt nurmehr aus den Einkünften aus seiner selbständigen Erwerbstätigkeit. In seinem Rekurs führte er aus, er könne aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme lediglich zwei bis drei Patienten pro Tag behandeln und verdiene damit höchstens Fr. 2'500.-- bis Fr. 3'000.-- pro Monat. Anlässlich der mündlichen Einigungsverhandlung vom 30. März 2010 gab er jedoch an, monatlich rund Fr. 4'800.-- bis Fr. 5'000.-- zu verdienen. Aus dem Vorbescheid der IV-Stelle des Kantons Graubünden geht hervor, dass X. bereits ab dem 1. November 2008 zu 25% und ab dem 1. Mai 2009 zu 75% arbeitsfähig