Seite 7 — 14 monatlich erzielbares Einkommen von Fr. 8'500.-- an. Dagegen wendet der Rekurrent ein, vor der Vorinstanz sei unberücksichtigt geblieben, dass das von ihm angegebene Einkommen zu über 60% aus Taggeldleistungen bestünde, welche jedoch bereits zum Zeitpunkt des Entscheids teilweise und ab November 2009 sogar vollständig weggefallen seien. Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 30. März 2010 führte der Rekurrent aus, er könne aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme pro Tag maximal drei Patienten behandeln, weshalb sein monatliches Einkommen höchstens Fr. 4'800.-- bis Fr. 5'000.-- betrage.