c) Was die Mietkosten für die Praxisräume betrifft, so hielt der Bezirksgerichtspräsident im angefochtenen Entscheid fest, X. habe anlässlich der Hauptverhandlung darüber orientiert, dass er den Mietvertrag aufgelöst habe und daran sei, einen Nachmieter zu finden. Die Praxis sei geräumt und er bezahle keine Miete mehr. An der Einigungsverhandlung vom 30. März 2010 führte X. demgegenüber aus, die Vermieterin habe zwischenzeitlich die ausstehenden Mietzinse eingefordert, weil kein Nachmieter habe gefunden werden können. Er sei somit weiterhin verpflichtet, die Miete für die Praxisräume zu bezahlen.