b) In Bezug auf die Wohnkosten gilt festzuhalten, dass X. und Y. im Juni 2008 einen bis zum 31. August 2011 befristeten Mietvertrag über ein 6 1/2-Zimmer Einfamilienhaus in B. abgeschlossen haben. Der monatliche Mietzins beträgt Fr. 2'800.-- zuzüglich Nebenkosten von Fr. 70.--. Es ist offensichtlich, dass die Wohnkosten von insgesamt Fr. 2'870.-- unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und des Wohnungsmarktes für eine Einzelperson weit übersetzt sind,