Seite 2 — 14 6. Die Kosten des Verfahrens vor Bezirksgerichtspräsidium Landquart, bestehend aus: - einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'100.00 - einer Schreibgebühr von Fr. 350.00 - Barauslagen von Fr. 50.00 Total Fr. 1'500.00 werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt. Die ausseramtlichen Entschädigungen werden wettgeschlagen.