Es wird gerichtlich davon Vormerk genommen, dass sich die Parteien über die Aufteilung von Mobiliar und Inventar bereits verständigt haben. X. wird verpflichtet, seiner Ehefrau noch das Bretzeleisen auszuhändigen, wenn er es findet. 3. Es wird die Gütertrennung angeordnet. 4. X. wird gerichtlich verpflichtet, seiner Ehefrau Y. mit Wirkung ab 01. Juni 2009 einen monatlich praenumerando je auf den ersten fälligen Unterhaltsbeitrag von Fr. 2'484.50 zu bezahlen. 5. Die verbleibenden Anträge werden abgewiesen.