b) Die Beschwerde von X. vom 12. Mai 2010 (Poststempel 14. Mai 2010) richtet sich gegen die Verfügung des Kreispräsident-Stellvertreters Sur Tasna vom 30. April 2010, mitgeteilt am 4. Mai 2010, in welcher das Gesuch von Y. um Vollziehung des Amtsbefehls vom 12. Februar 2009 gutgeheissen wurde. Der Beschwerdeführer hat die Beschwerde fristgerecht bei der zuständigen Instanz eingereicht.