F. Mit Schreiben vom 31. Mai 2010 verzichtete der Kreispräsident- Stellvertreter Sur Tasna auf eine Stellungnahme und verwies auf die Akten und den Entscheid. Seite 3 — 9 G. Die Beschwerdegegnerin beantragte am 11. Juni 2010 Folgendes: „1. Auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventualiter sei sie abzuweisen. 2. Unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdeführers.“